Barrierefreiheit Website: Beratung bei der Umsetzung

Barrierefreie Website: Das wird ab Juni 2025 für viele Websites Pflicht

Haben Sie schon von der neuen Pflicht zur Barrierefreiheit gehört, die ab Juni 2025 für die meisten Unternehmens-Websites gilt? Die Barrierefreiheit wird ab dann gesetzlich vorgeschrieben – und wenn Ihre Website die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht erfüllt, drohen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Ist Ihre Website darauf vorbereitet? 

Was bedeutet das BFSG konkret?

Ab 2025 müssen zahlreiche Websites für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, sofern sie nicht von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen betroffen sind.

Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang ermöglichen zu:

  • Websites,
  • mobilen Anwendungen (Apps),
  • Informationen
  • und Dienstleistungen. 

Das BFSG soll digitale Teilhabe für alle Menschen gewährleisten und setzt so neue Standards für die Zugänglichkeit und Inklusion im Web. Jeder Mensch soll online Produkte kaufen können ohne Barrieren.

Wen betrifft die Barrierefreiheitspflicht?

Die Regelungen zur Barrierefreiheit betreffen grundsätzlich unternehmerische Websites, die Dienstleistungen und/oder Produkte digital anbieten. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Website barrierefrei gestaltet ist. Öffentliche Stellen haben hier schon länger entsprechende Pflichten, aber nun wird auch für die Privatwirtschaft die gezielte Reduktion von Barrieren unumgänglich. Da die meisten das Thema bisher nicht besonders im Fokus hatten, ist nun Handeln angesagt, denn Inklusion beschränkt sich nicht auf Sport, Wohnen und Mobilität.

Vorgaben der barrierefreien Websitegestaltung für digitale Inklusion

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das 2025 in Kraft tritt, macht klare Vorgaben zur Barrierefreiheit von Websites und digitalen Inhalten für bestimmte Dienstleistungen und Produkte. Sobald Sie Produkte und/oder Dienstleistungen online anbieten und direkt online ein Kauf oder eine Buchung zustande kommen kann, sind Sie verpflichtet, Ihre digitalen Angebote nach den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) barrierefrei zu gestalten.

Diese Standards gewährleisten, dass Websites und deren Inhalte für alle Menschen unabhängig von Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. So soll sichergestellt werden, dass sowohl Informationen als auch Dienstleistungen und Produkte im digitalen Raum uneingeschränkt verfügbar sind.

Ausnahmen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ausgenommen von den Anforderungen des BFSG sind:

  • private Angebote
  • rein geschäftliche Angebote (B2B), wenn deutlich erkennbar ist, dass nicht an Verbraucher verkauft wird
  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen oder anbieten (ein Kleinstunternehmen hat weniger als zehn Beschäftigte und eine Jahresbilanzsumme oder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro)

Diese Ausnahmen unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Als Digitalberatung mit einem Fokus auf Online-Marketing helfen wir Ihnen gerne dabei zu prüfen, welche Anforderungen an die Barrierefreiheit Ihre Website noch erfüllen muss. In Zusammenarbeit mit Ihrer Agentur sorgen wir dafür, dass Ihre Website barrierefrei und zukunftssicher gestaltet wird.

Rechtliche Konsequenzen und Bußgelder für die fehlende Barrierefreiheit von Websites

Wenn Ihre Website nicht den Anforderungen entspricht, riskieren Sie nicht nur Bußgelder und rechtliche Konsequenzen, sondern verlieren auch potenzielle Kunden – und zwar deutlich über die betroffenen Menschen hinaus. Denn auch Suchmaschinen goutieren es, wenn Ihre Website barrierefreier ist und das bringt Ihnen Vorteile bei allen Zielgruppen.

Außerdem können sowohl Behörden als auch betroffene Personen Beschwerde gegen Unternehmen einlegen, die ihre Websites nicht barrierefrei gestalten. Bei Verstößen können rechtliche Schritte folgen. Dies kann zu hohen Bußgeldern führen, abhängig von der Schwere der Verstöße und dem betroffenen Nutzerkreis. Beispiele davon werden sich nach Inkrafttreten schnell in entsprechenden Medien-Berichten finden.

Vorsicht beim Bezug öffentlicher Mittel

Besonders wenn Sie staatliche Förderung erhalten oder mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten, sollten Sie dieses Thema keinesfalls unterschätzen. Die Einhaltung der Vorgaben zur Barrierefreiheit von Websites könnte in Zukunft zu einer Grundvoraussetzung für öffentliche Mittel oder Aufträge werden. Fehlende Barrierefreiheit könnte so zum Ausschlusskriterium werden.

Das Gesetz als Schlüssel zur Reputation

Ein weiteres Risiko besteht in erheblichen Reputationsverlusten. In einer zunehmend digitalen und inklusiven Gesellschaft wird Barrierefreiheit als Zeichen von Verantwortung und sozialem Engagement wahrgenommen. Werden diese Standards nicht umgesetzt, laufen Sie Gefahr, als nicht kundenorientiert oder wenig innovativ wahrgenommen zu werden. Negative Berichterstattung oder Bewertungen können folgen, was das Markenimage schädigt. Beispiele für so etwas gibt es zuhauf.

Drohende Umsatzeinbußen und Verlust potenzieller Kunden

Außerdem schließt eine nicht barrierefreie Website viele Menschen aus, da laut statistischem Bundesamt bereits 2021 Menschen mit Behinderungen rund 12 % der Bevölkerung ausmachten. Das führt nicht nur zu einem Verlust potenzieller Kunden, sondern bedeutet auch verpasste Geschäftsmöglichkeiten und Umsatzeinbußen.

Eine rechtzeitige Umstellung hin zur Beachtung der Barrierefreiheit erlaubt es, die Kosten und den Zeitaufwand zu verteilen. Bei einer verspäteten Reaktion sind Sie unter Druck in kurzer Zeit umfangreiche und dadurch ggf. teurere Anpassungen vorzunehmen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Was spielt eine Rolle bei der Barrierefreiheit von Websites?

  • Zugänglichkeit der Inhalte: Texte müssen leicht verständlich und durch Screenreader erfassbar sein.
  • Farbgestaltung und Kontraste: Farben sollten klar unterscheidbar sein, um auch Menschen mit Sehbehinderungen die barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.
  • Navigation: Die Website muss intuitiv und per Tastatur bedienbar sein – ohne dabei auf die Maus angewiesen zu sein.
  • Multimedia-Inhalte: Videos sollten Untertitel oder Audiodeskriptionen enthalten, um barrierefrei zu sein.

Achten Sie darauf, dass Ihre Inhalte durchgängig barrierefrei sind, um diese zukunftssicher zu machen und sie möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen

Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflicht – sie bietet Chancen! Die Umsetzung von Barrierefreiheit bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Eine barrierefreie Website verbessert die allgemeine Nutzererfahrung und macht Ihre digitalen Angebote für eine breitere Zielgruppe zugänglich. Beachten Sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), steigern Sie die Reichweite und sorgen für eine positive Wahrnehmung als inklusive und fortschrittliche Marke.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein wichtiger Bestandteil der digitalen Transformation. Unternehmen, die bereits jetzt auf barrierefreie und nutzerfreundliche digitale Angebote setzen, reduzieren nicht nur rechtliche Risiken, sondern haben auch einen Vorteil im Wettbewerb um Kunden. Barrierefreiheit ist eine Investition in die Zukunft Ihrer Marke und stärkt Ihre Position im Markt. Ihre Website soll nicht länger eine Behinderung sein.

Inklusion kann zu Verbesserung der Sichtbarkeit im Netz führen

Zudem werden gut strukturierte, barrierefreie Websites auch das Ranking in Suchmaschinen verbessern, da sie auch Suchmaschinen weniger Hürden beim Verständnis der Website auferlegen und Ihr Google-Ranking auch von einer übersichtlichen Struktur profitiert. Die neuen Pflichten zur Barrierefreiheit einer Website dienen also nicht nur dem Rechtsschutz, sondern haben positive Auswirkungen auf Ihre Sichtbarkeit im Netz.

Kann ich die Barrierefreiheit ignorieren?

Zudem Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen von sozialer Verantwortung. Unternehmen, die diese Standards ignorieren, riskieren rechtliche Konsequenzen, hohe Bußgelder, gefährden ihre Markenreputation und schließen eine wachsende Zielgruppe von potenziellen Kunden mit Behinderungen aus, was zu erheblichen Umsatzverlusten führen kann. Daher sollte jedes Unternehmen die soziale Verantwortung übernehmen und für eine barrierefreie Website sorgen.

Das BFSG kommt - und jetzt?

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Website den Anforderungen an die Barrierefreiheit entspricht, sollten Sie handeln, denn vermutlich tut sie es dann nicht. Warten Sie nicht mit der Umsetzung der BFSG-Pflichten. Denn die Umstellung Ihrer Website kann einiges Zeit in Anspruch nehmen und der Juni 2025 kommt früher als man denkt. Handeln Sie also vorausschauend und stellen Sie bereits jetzt die Weichen, um Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu machen. Wir helfen Ihnen dabei, die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen – von der Analyse Ihrer bestehenden Website bis zur Umsetzung der Richtlinien. Damit Sie barrierefreie Informationen, Dienstleistungen und Produkte anbieten können und so zur Inklusion beitragen.

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen, bevor es dringend wird. Beispiele für zu langes Warten gibt es genug.

Gerne beraten wir Sie zur digitalen Barrierefreiheit und der BFSG-Konformität Ihrer Website.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Am besten aber nicht per Post, sondern per Mail oder Kontaktformular. 🙂
Henning Schürig & Martin Fresow (Be digital GmbH, Stuttgart, Berater)